{"id":181,"date":"2019-09-11T12:39:29","date_gmt":"2019-09-11T12:39:29","guid":{"rendered":"https:\/\/dgej.hab.de\/?page_id=181"},"modified":"2020-04-24T07:10:35","modified_gmt":"2020-04-24T07:10:35","slug":"satzung-der-dgej","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/satzung-der-dgej\/","title":{"rendered":"Satzung der DGEJ"},"content":{"rendered":"\n<h3>\u00a7 1 Name der&nbsp;Gesellschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft f\u00fchrt den Namen \u201eDeutsche Gesellschaft f\u00fcr die Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts\u201c. Sie verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung und hat ihren Sitz in Wolfenb\u00fcttel. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat die Rechtsform eines eingetragenen&nbsp;Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 2 Zweck der&nbsp;Gesellschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern die F\u00f6rderung der Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts auf allen wissenschaftlichen Gebieten. Dieser Aufgabe kommt die Gesellschaft nach, indem sie insbesondere &#8211; wissenschaftliche Tagungen veranstaltet &#8211; Anregungen zur Erforschung der Epoche gibt &#8211; wissenschaftliche Arbeiten ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit und M\u00f6glichkeiten f\u00f6rdert &#8211; die Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften zur Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts und die Inkorporation in die Internationale Gesellschaft zur Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts (International Society for Eighteenth Century Studies \u2013 Soci\u00e9t\u00e9 internationale d\u2019\u00e9tude du dix-huiti\u00e8me si\u00e8cle) anstrebt &#8211; Vertreter zu internationalen wissenschaftlichen Tagungen&nbsp;entsendet.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 3&nbsp;Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft hat ordentliche, f\u00f6rdernde und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sein. Voraussetzung f\u00fcr die ordentliche Mitgliedschaft nat\u00fcrlicher Personen ist das Interesse an Gegenst\u00e4nden des 18. Jahrhunderts und ihrer&nbsp;Erforschung.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 4 Aufnahme von&nbsp;Mitgliedern<\/h3>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Er informiert die Mitglieder \u00fcber die Neuaufnahmen. Ablehnungen sind schriftlich zu begr\u00fcnden und den Mitgliedern zug\u00e4nglich zu machen. Einzelheiten enth\u00e4lt die&nbsp;Gesellschaftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 5&nbsp;Jahresbeitrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung festlegt. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt&nbsp;werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 6 Rechte der&nbsp;Mitglieder<\/h3>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen der Gesellschaft&nbsp;teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 7 Erl\u00f6schen der&nbsp;Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Mitteilung des Austritts am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres oder durch Ausschluss, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder dem von mindestens zwei Mitgliedern vorzubringenden Antrag auf Ausschluss&nbsp;zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 8 Organe der&nbsp;Gesellschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Organe der Gesellschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Sie geben sich eine&nbsp;Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 9&nbsp;Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<p>Dem Vorstand geh\u00f6ren mindestens f\u00fcnf nat\u00fcrliche Personen an: &#8211; der\/die Pr\u00e4sident\/in &#8211; der\/die Vizepr\u00e4sident\/in &#8211; der\/die Schriftf\u00fchrer\/in &#8211; der\/die Schatzmeister\/in &#8211; ein\/e oder mehrere Beisitzer\/innen. Der\/die Pr\u00e4sident\/in vertritt die Gesellschaft nach au\u00dfen. Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt zwei Jahre. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt alle Vorstandsmitglieder in geheimer Wahl. Wahlvorschl\u00e4ge kann jedes Mitglied schriftlich bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Sitzung beim amtierenden Vorstand einbringen. Einmalige Wiederwahl von Mitgliedern des Vorstandes ist statthaft. Der\/die Pr\u00e4sident\/in und der\/die Vizepr\u00e4sident\/in k\u00f6nnen dem Vorstand maximal sechs Jahre angeh\u00f6ren, davon maximal vier Jahre als Pr\u00e4sident\/in bzw. Vizepr\u00e4sident\/in. Eine Wiederwahl ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Vorstand ist nach 2 Jahren Nichtmitgliedschaft m\u00f6glich, auch wenn diese dem Vorstand fr\u00fcher bereits vier Jahre angeh\u00f6rt&nbsp;haben.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 10&nbsp;Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Pr\u00e4sident l\u00e4dt einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung ein, die mit einer wissenschaftlichen Tagung verbunden sein soll. Die Einladung zur Mitgliederversammlung geschieht schriftlich unter Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in h\u00e4lt die Beschl\u00fcsse schriftlich fest. \u00dcber die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gef\u00fchrt, das von der Schriftf\u00fchrerin\/vom Schriftf\u00fchrer und der Pr\u00e4sidentin\/dem Pr\u00e4sidenten zu unterschreiben ist. Au\u00dferordentliche Versammlungen kann der Vorstand aus eigenem Entschluss einberufen. Auf Antrag von mindestens zehn Mitgliedern muss eine solche Versammlung abgehalten&nbsp;werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 11&nbsp;Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n\n\n\n<p>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder. Die Abstimmung kann schriftlich erfolgen. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen d\u00fcrfen in einer Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn sie in der mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ordnungsgem\u00e4\u00df verschickten Tagesordnung angek\u00fcndigt&nbsp;sind.<\/p>\n\n\n\n<h3>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung der&nbsp;Gesellschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Zur Aufl\u00f6sung der Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung kann durch schriftliche Umfrage erfolgen. In der Mitgliederversammlung darf ein Antrag auf Aufl\u00f6sung nur gestellt werden, wenn er in der mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ordnungsgem\u00e4\u00df verschickten Tagesordnung angek\u00fcndigt worden ist. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins dem Land Niedersachsen zur F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung zu. Beschl\u00fcsse dar\u00fcber, wie das Vereinsverm\u00f6gen zu verwenden ist, d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden. Beschlossen in der Gr\u00fcndungsversammlung in Wolfenb\u00fcttel am 13. M\u00e4rz 1975. \u00c4nderungen der Satzung beschlossen in den Mitgliederversammlungen am 21. November 1990,&nbsp;16. November 1994,&nbsp;30. September 2004 und 2. Oktober&nbsp;2010.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist vorstehender Satzung gem\u00e4\u00df am 24. Oktober 1975 in das Vereinsregister eingetragen: Amtsgericht Braunschweig,\u00a0VR\u00a0150176.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name der&nbsp;Gesellschaft Die Gesellschaft f\u00fchrt den Namen \u201eDeutsche Gesellschaft f\u00fcr die Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts\u201c. Sie verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung und hat ihren Sitz in Wolfenb\u00fcttel. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat die Rechtsform eines eingetragenen&nbsp;Vereins. \u00a7 2 Zweck der&nbsp;Gesellschaft Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt<\/p>\n<p><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/satzung-der-dgej\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/181"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=181"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/181\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":694,"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/181\/revisions\/694"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dgej.hab.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=181"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}